Pressemitteilung vom 27.09.2005
Erklärung der UWG zur parlamentarischen Arbeit
Die UWG-Fraktion hat am 19.09.2005 (Eingangsdatum im Rathaus) unter Nennung von fünf Tagesordnungspunkten schriftlich die kurzfristige Einberufung einer Sitzung des Schul- und Jugendausschusses beantragt. Konkreter Anlass für diesen Antrag waren die Absetzung des vorgesehenen Sitzungstermins am 20.09.05 sowie die gleichzeitig bekannt gewordenen Planungen zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses auf dem Schulhofgelände der Grundschule Lenzinghausen.
- Bis zum heutigen Tage ist keine offizielle Reaktion der Verwaltung auf diesen Antrag erfolgt.
- Die UWG-Fraktion stellt dazu fest, dass gemäß § 47 der Gemeindeordnung, in Verbindung mit den §§ 1 und 27 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Spenge eine Sitzung unverzüglich einzuberufen ist, wenn eine Fraktion dies unter Angabe der zur Beratung stellenden Gegenstände schriftlich verlangt.
- Der Ausgabe des Westfalenblattes vom 20.09.05 war zu entnehmen, dass der Leiter des Schul-und Jugendamtes der Stadt Spenge auf Anfrage der Zeitung mitgeteilt habe, dass die nächste Sitzung des Schul-und Jugendausschusses Ende Oktober stattfinden werde. Es sei ausgeschlossen, dass die Sitzung früher stattfinde als geplant. Die Themen seien nicht so dringend. Die UWG-Fraktion stellt dazu fest, das diese Aussage und die bislang nicht erfolgte Reaktion auf den UWG-Antrag einen deutlichen Verstoß gegen die o.g. rechtlichen Grundlagen unserer parlamentarischen Arbeit dar-stellen. Die Verpflichtung zur unverzüglichen Einberufung einer Ausschusssitzung obliegt danach weder einer individuellen Einschätzung der Bedeutsamkeit der genannten Beratungsgegenstände durch einzelne Mitarbeiter noch durch den Bürgermeister. Es ist nicht hinzunehmen, das leitende Mitarbeiter der Verwaltung öffentliche Erklärungen abgeben, die im Widerspruch zu geltendem Recht stehen.
- Zum bisherigen Verfahrensgang zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Lenzinghausen ist ferner folgendes anzumerken: Zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Schul-und Jugendaus-schusses gehört lt. Geschäftsordnung die Beratung aller auf dem Gebiet des Schulwesens auftre-tenden Fragen. Eine Bauplanung, die mit einer Verringerung einer Pausenhoffläche einer Grund-schule von über 500 m² verbunden ist, ist nach Auffassung der UWG-Fraktion eine solche auf dem Gebiet des Schulwesens auftretende Frage, die demnach zwingend eine Beratung im Schul-und Jugendausschuss erfordert. Die bereits mit einer Empfehlung zur Durchführung verbundene Dar-stellung in der Vorlage für die Sitzung des Bauausschusses vom 22.09.05, es habe bereits eine Abwägung aller Punkte stattgefunden, missachtet die Zuständigkeit des Schul-und Jugendaus-schusses. Die Nichtbeachtung parlamentarischer Verfahrensregeln behindert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ist auch in der Sache kontraproduktiv, wie der höchst unglückliche Verfahrensablauf um Schule und Feuerwehr in Lenzinghausen sehr deutlich zeigt.

